Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seelust Appartements
Gartenweg 4-4a
23669 Timmendorfer Strand Niendorf


1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen im Verhältnis zwischen dem Mieter (Gast) und dem Vermieter, Seelust Appartements, Gartenweg 4-4a, 23669 Timmendorfer Strand Niendorf.
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter (Gast) und dem Vermieter zustande.
(1) Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Mit Erhalt des Mietvertrages vom Vermieter, Seelust Appartements, ist der Vertrag geschlossen. (2) Erklärt der Mieter seine
verbindliche Buchungsabsicht per E-Mail, per Telefon oder per Brief, erhält der Mieter den Mietvertrag. Dieser Vertrag wird durch den fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen.

2. Mietgegenstand
(1) Das Mietverhältnis umfasst das in dem Mietvertrag beschriebene Mietobjekt. Alle Mietobjekte sind vollständig möbliert und ausgerüstet. Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett oder Hochstuhl werden gestellt. Eine Bestellung zusätzlicher Gegenstände ist gegen zusätzliches Entgelt möglich.
(2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet.
(3) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und belegt werden. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
(4) Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt mitgebracht werden. In allen Seelust Appartements ist das Rauchen im Objekt grundsätzlich untersagt.
(5) Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
(6) Soweit dem Mieter ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Eine Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt.
(7) Die Nutzung von Haushaltssteckdosen der gebuchten Unterkunft zur Ladung von Elektroautos ist dem Mieter ausdrücklich untersagt. Mögliche Schäden bei Nichtbeachtung werden dem Gast berechnet.
(8) Fahrräder, E-Bikes etc. sind bei Unterstellung in Fahrradräumen oder Gemeinschaftskellern gegen Diebstahl oder Vandalismus nicht versichert, die Absicherung obliegt dem Halter selbst (z.B. über eine Versicherung). Eine Haftung seitens des Vermieters ist somit ausgeschlossen.
(9) Falls dem Mieter im Mietobjekt ein Internet-Anschluss zur Verfügung steht, gilt Folgendes: Der Mieter verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht zu nutzen für
• die Verbreitung oder den Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte;
• rechtswidrige Kontaktaufnahmen;
• die Verletzung von nationalen und/oder internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und/oder Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
• das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte;
• die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Mieter oder Dritte zur Folge haben;
• den unaufgeforderten Nachrichtenversand (sogenanntes "Spamming");
• die Benutzung von Einrichtungen oder für das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können. Im Falle des Verstoßes gegen diese Pflichten haftet der Mieter dem Vermieter auf Schadensersatz. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben. Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist der Vermieter bemüht, diese zu beheben. Schadenersatzansprüche des Mieters sind insoweit ausgeschlossen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN oder die Kabelverbindung nur den Zugang zum Internet ermöglicht.
Virenschutz oder Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten, insbesondere sind Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzureichen.

3. Miete, Zahlungen
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den Vermieter zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltenen Positionen der Endreinigung und der Servicepauschale sind obligatorisch.
(2) Der Mieter hat bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises, mindestens 100,00€, an den Vermieter zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag an den Vermieter zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Vermieter. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen.

4. Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung
(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erklären. Der Vermieter bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:
• bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
• 59 - 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises,
• ab 29 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises, Für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
(2) Bei Rücktritt sowie bei Nichtantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von € 45,00 erhoben. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
(3) Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt der Vermieter den Umbuchungswunsch innerhalb der Seelust Appartements, fällt für die Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00€ an.

5. Rücktritt des Vermieters
(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten.
(2) Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

6. Anreise, Kurtaxe
(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Eingang der Mietzahlung am Anreisetag am jeweils vertraglich vorgesehenen Übergabeplatz des Vermieters vor Ort, bzw. ist durch Hinterlegung in einem Schlüsselsafe laut Anreise-Dokumenten vorgesehen.
(3) Aufgrund Satzung der Gemeinde besteht für den Vermieter die Verpflichtung, die Kurabgabe (Kurtaxe) von dem Mieter vor oder bei dessen Anreise einzuziehen. Die Kurkarten werden nach Zahlung der Kurtaxe bei Anreise übergeben.

7. Abreise
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und sämtliche die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr am vertraglich vereinbarten Übergabeort oder durch Hinterlegung in einem Schlüsselsafe zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter.
(2) Das Mietobjekt ist von dem Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert, Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster, Türen und Tore verschlossen. Nach Abreise des Mieters erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objekts durch den Vermieter. Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich der Vermieter die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in
Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten von mindestens 150 € ausdrücklich vor.

8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9. Schlussbestimmungen und Personenbezogene Daten
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Personenbezogene Daten
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist. Mit seiner Buchung willigt der Gast ein, dass seine personenbezogenen Daten (Name,
Telefonnummer und E-Mail-Adresse) ausschließlich an Partner, die zur Erbringung von Serviceleistungen im Rahmen des Mietvertrages eingesetzt werden, weitergegeben werden.

Stand: 04/2024