Vermittlungsbedingungen

Vermittlungsbedingungen der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH

Vermittlungsbedingungen der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH Die Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH – nachstehend „TSNT“ abgekürzt – tritt im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler von Unterkunfts- und damit verbundenen Leistungen auf. Die TSNT veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Im Falle der Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag nur zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastgeber zustande. Die TSNT und den Gast verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der TSNT.

1. Stellung der TSNT

1.1.
Die TSNT haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.

1.2.
Eine etwaige Haftung der TSNT aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss

2.1.
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung), soweit diese dem Kunden vorliegen.

2.2.
Reisemittler – mit Ausnahme der TSNT selbst – sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.

2.3.
Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der TSNT oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

2.4.
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

2.5.
Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird die TSNT als Vertreter des Gastgebers dem Gast die Buchungsbestätigung übersenden.

2.7.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

3.1.
Die im Gastgeberverzeichnis und im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

3.2.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/ Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/ Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

3.3.
Buchungen auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, werden soweit möglich durchgeführt. Für jede gewünschte Umbuchung bis zum 40. Tag vor dem Buchungszeitraum wird regelmäßig ein Umbuchungsentgelt von 10,00 € verlangt. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist. Spätere Umbuchungen können regelmäßig nur nach Rücktritt vom Vertrag durch eine Neuanmeldung vorgenommen werden. Im Falle eines Rücktritts wird regelmäßig ein Entgelt in Höhe von 15,00 € verlangt. Die Ansprüche des Gastgebers gemäß Ziffer 5. dieser Vermittlungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

4. Zahlung

4.1.
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung (z. B. die in Inanspruchnahme des Full-Service in Niendorf) nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

4.2.
Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber vor oder bei Reiseantritt eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises verlangen.

4.3.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkarten oder elektronische Zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1.
Im Falle des Rücktritts des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

5.2.
Im Falle des Rücktritts steht dem Gastgeber unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 h Abs.1 BGB zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der durch den Gastgeber ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Gastgeber durch eine andere Verwendung der Leistungen erwerben kann. Der Gastgeber ist befugt, diesen Anspruch gemäß § 651 h Abs.2 BGB zu pauschalieren.

Wenn der Gastgeber den Entschädigungsanspruch pauschaliert, betragen die Rücktrittskosten für den Fall, dass nur eine Unterkunft gebucht worden ist

  • vom Buchungsdatum bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Reisepreises
  • 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab dem 29. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Reisepreises

und für den Fall, dass eine Unterkunft und zusätzliche Verpflegungsleistungen gebucht worden sind

  • vom Buchungsdatum bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Reisepreises
  • 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Reisepreises
  • ab dem 29. Tag vor Mietbeginn: 70 % des Reisepreises

Dem Gast/ dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des Gastgebers höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge oder dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat.

Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.

5.4.
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die TSNT zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

5.5.
Für den Fall des Rücktritts durch den Gastgeber gelten die allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätze.

6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber

6.1.
Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, sind nicht gestattet.

6.2.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TSNT erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7. Haftung

7.1.
Jegliche Haftung des Gastgebers und der TSNT ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Der Gastgeber und die TSNT haften bei leichter Fahrlässigkeit in jedem Falle nur für typische und vorhersehbare Schäden.

7.2.
Die Haftung des Gastgebers und der TSNT wird bei leichter Fahrlässigkeit jeweils und für jeden Einzelfall beschränkt auf den Höchstbetrag für die gebuchte Leistung, aus welcher der Anspruch resultiert.

7.3.
Alle Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

7.4.
Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung findet die vorstehende Haftungsbeschränkung keine Anwendung. Dies gilt auch für den Fall, dass als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1.
Für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber sowie der TSNT gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechendes gilt für die sonstigen Rechtsverhältnisse.

8.2.
Gerichtsstand ist Timmendorfer Strand, sofern der Gast/ Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Ihre Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH